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IFM Neubrandenburg (HMimmobilien) - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2. Februar 2009
§ 1 Vertragsgegenstand, Parteien
Mit der Beauftragung (schriftlich oder mündlich) zum Nachweis einer Immobilie wird ein Nachweisvertrag zwischen der Firma IFM Neubrandenburg - HMimmobilien (im folgenden HMimmobilien genannt), vertreten durch den Inhaber – Jürgen Pretzel - und dem Auftraggeber geschlossen.
§ 2 Aufgaben der Parteien
Aufgabe der HMimmobilien ist die Vermittlung von befristeten oder unbefristeten Miet- oder Untermietverhältnissen in Form des Nachweismaklers gemäß § 652 ff BGB. Für Rechte und Pflichten aus dem Wohnraumnachweisvertrag gelten weiter die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung vom 04.11.1971. Die Tätigkeit der HMimmobilien liegt ausschließlich in der Vermittlung eines Vermieters, d.h. die Bekanntgabe der Vermieteranschrift an den Auftraggeber. Der Nachweis kann in jeder Form, auch telefonisch erfolgen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass Gelegenheiten ausschließlich ihm nachgewiesen werden. Die Herstellung eines Kontaktes zum Vermieter erfolgt i.d.R. durch die HMimmobilien. Die Absprache eines Miet- oder Untermietverhältnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
§ 3 Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die vertragliche Tätigkeit der HMimmobilien ist nach einer erfolgreichen Vermittlung beendet oder endet durch eine Kündigungserklärung. Jede Partei kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
§ 4 Stornierung des Vertrages
Der Wohnraumnachweisvertrag wird automatisch seitens der HMimmobilien storniert, wenn 6 Monate ab Vertragsschluss keine Rückmeldung des Auftraggebers bei der HMimmobilien erfolgte. Die sich aus den § 5,6,7 und 8 ergebenden Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der HMimmobilien bleiben hierdurch jedoch unberührt.
§ 5 Haftung der HMimmobilien
Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann aber nicht übernommen werden.
Weiterhin wird jede Haftung für die tatsächliche Erfüllung eines abgeschlossenen Mietvertrages als auch die Haftung der HMimmobilien für leichte Fahrlässigkeit gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für Schäden an den vermittelten Objekten und deren Einrichtungsgegenständen grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Vertraulichkeit, Haftung des Auftraggebers
Die überlassenen Angebote sind ausschließlich für den umseitig genannten Auftraggeber bestimmt. Diese sind absolut vertraulich zu behandeln, und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder überlassen werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der überlassenen Angebote ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz in voller Höhe der Provision an die HMimmobilien zu zahlen, die bei erfolgreicher Vermittlung mit dem Auftraggeber angefallen wäre.
§ 7 Mitteilungspflicht / Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die HMimmobilien in jedem Fall, auch wenn kein Überlassungsverhältnis oder Mietvertrag zustande gekommen ist oder der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen storniert wurde, unverzüglich - spätestens jedoch am nächstfolgenden Werktag - über die Gründe eines Nichtzustandekommens oder einer Stornierung in Kenntnis zu setzen.
Ist dem Auftraggeber die durch die HMimmobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Der Abschluss eines Mietvertrages oder Überlassungsverhältnisses über eines der bekannt gegebenen Objekte ist der HMimmobilien unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag nach Abschluss mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, so erkennt er die Tätigkeit der HMimmobilien in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Sollte ein Vertrag für Dritte abgeschlossen sein, so haftet in jedem Fall der aus dem Vertrag hervorgehende Auftraggeber.
§ 8 Provision
Mit Abschluss eines Mietvertrages (schriftlich oder mündlich) wird eine Provision (Vermittlungsgebühr) sofort fällig. Die Provision der Firma HMimmobilien (Vermittlungsgebühr) berechnet sich nach Kaltmietpreis. Sie beträgt, wenn nicht anders festgelegt und durch den Interessenten anerkannt, bei Wohnimmobilien 238% incl. MwSt., bei Gewerbeimmobilien 300% einer Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von der HMimmobilien nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbrecht statt Kauf wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Bei Kauf gelten die entsprechenden Geschäftsbedingungen. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn der Vertrag über ein alternatives Objekt des benannten Vermieters/Anbieters geschlossen wird. Die Höhe der Provision wird dabei im Ausgang von der Beschaffenheit des wahrgenommenen Angebots bestimmt. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 9 Vorzeitiger Auszug
Eine vorzeitige Beendigung des Nutzungs- bzw. Mietverhältnisses begründet keinerlei Rückerstattungsansprüche gegenüber der HMimmobilien.
§ 10 Vertragsstrafe
Bei Nichteinhaltung des Vertrages wird eine Vertragsstrafe i.H. v. 10 % der unter § 8 vereinbarten Provision, höchstens jedoch € 25,- fällig.
Die Vertragsstrafe entfällt, wenn der den Provisionsanspruch des Auftragnehmers begründende Mietvertrag zustande kommt. Sie entfällt auch, wenn der Auftraggeber für die volle Gebühr nach § 6 und 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet.
§ 11 Schriftform
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 12 Einverständnis zur Datenschutzklausel
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine angegebenen Daten sowohl zum internen Gebrauch der IFM Neubrandenburg als auch zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Weitergabe an andere verwendet oder gespeichert werden. Es gelten die allgemeinen Regelungen des Datenschutzgesetzes.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der Firma HMimmobilien.
§ 14 Salvatorische Klausel / Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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