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sueddeutsche.de

 
22.11.2001    16:14
 
Mieten und Euro
Vermieter muss Umstellungskosten tragen
 
Versteckte Preiserhöhungen sind ebenso wenig erlaubt wie zwei verschiedene Währungen in einer Rechnung.
   
   
(SZ vom 23.11.2001) Wer nicht in eigenen vier Wänden wohnt, könnte sich die bange Frage stellen: Muss er per saldo mehr bezahlen, wenn der Vermieter Mietpreis, Vorauszahlungen und Betriebskosten auf den Euro umstellt?

Ein Sprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin gibt darauf eine eindeutige Antwort: „Die Umstellung auf den Euro darf weder zu offenen noch zu versteckten Mieterhöhungen führen.“

Wie bei allen anderen Verträgen gilt im Zuge der Euro-Umstellung auch beim Mietvertrag der Grundsatz der Vertragskontinuität.

Das bedeutet: Der Währungswechsel darf für keinen der Vertragspartner ein Grund sein, Bestandteile bei bestehenden Verträgen zu verändern oder gar den Vertrag zu kündigen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle D-Mark-Beträge anhand des offiziellen Referenzkurses auf Euro umgerechnet und centgenau kaufmännisch gerundet werden müssen. „Diese Vorgehensweise gilt sowohl für die Kaltmiete als auch für Kautionen oder Betriebskosten und deren Vorauszahlung“, erläutert der Sprecher des Mieterbundes.

Bezahlt beispielsweise ein Mieter monatlich 1150 DM für Miete und Betriebskostenvorauszahlung, ist schon die geringfügige Aufrundung von den rechnerisch korrekten 587,99 Euro auf 590 Euro rechtlich nicht statthaft.

Diese Vorgehensweise betrifft nicht nur unbefristete Mietverträge, sondern auch Zeitmietverträge. In solchen Verträgen ist häufig eine Staffelmiete oder – bei gewerblicher Vermietung – eine Anpassung der Miete an den Index der Lebenshaltungskosten vorgesehen.

Auch wenn diese Beträge in D-Mark ausgewiesen sind und der Vertrag noch einige Jahre weiterläuft, ist keine Änderung oder Ergänzung notwendig. Denn: Laut Gesetz werden in solchen Fällen auch in zehn, zwanzig oder fünfzig Jahren die D-Mark-Angaben genauso exakt wie heute in Euro umgerechnet.

Im Rahmen der Währungsumstellung kann es durchaus vorkommen, dass dem
Vermieter gewisse Kosten entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er seine Computerprogramme für die Wohnungsverwaltung aktualisieren muss.

Auch hier gelten klare Spielregeln: Von eventuell anfallenden Aufwendungen für die Euro-Umstellung darf der Vermieter keinen einzigen Cent auf den Mieter abwälzen. Diese Kosten sind mietrechtlich den allgemeinen Verwaltungskosten zuzurechnen, und diese muss schon von Gesetzes wegen der Vermieter alleine tragen.

Gleichwohl bleibt es dem Vermieter vorbehalten, im Zuge einer regulären Mieterhöhung zum Jahreswechsel die Miete heraufzusetzen. Doch auch hier muss er sich unabhängig von der Währungsumstellung an die Rahmenbedingungen des Mietrechts halten. Beruft er sich bei der Mieterhöhung auf die Daten eines Mietspiegels, kommt es darauf an, ob dieser in D-Mark oder in Euro vorliegt. In einem solchen Fall muss der Vermieter die Mieterhöhung in der gleichen Währung ausweisen, die auch im Mietspiegel verwendet wird.

Komplikationen – zumindest rechnerischer Art – kann es im kommenden Jahr
bei der Betriebskostenabrechnung geben. Für viele vermietete Wohnungen müssen im kommenden Jahr Ausgaben, die der Vermieter schon in diesem Jahr in D-Mark bezahlt hat, in der neuen Währung weiterberechnet werden. Dabei gilt zunächst, dass die Abrechnung durchgängig entweder in Euro oder parallel in D-Mark und Euro erfolgen muss. Das Hin- und Herspringen zwischen zwei Währungen innerhalb der Abrechnung ist nicht zulässig.

Kontrolle ratsam

Weil so mancher Vermieter die Umrechnung mit Bleistift und Taschenrechner durchführt, dürfte nicht nur die Häufigkeit von Rechenfehlern steigen. Der eine oder andere könnte auf die Idee kommen, im unübersichtlichen Abrechnungsgewirr zu seinen Gunsten zu schummeln und ein paar Euro extra zu kassieren.

Um Umrechnungsfehlern oder allzu großzügigen Aufrundungen vorzubeugen, empfiehlt der Mieterbund deshalb den Mietern, die Abrechnungen im kommenden Jahr besonders gründlich zu prüfen – gemäß dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“